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Allgemeine Geschäftsbedingungen

PLSTR DIGITAL GmbH (Stand: 14. Juli 2022)

1. Vertragspartner
Vertragspartner sind die PLSTR DIGITAL GmbH (im Folgenden plstr.“ genannt), Schanzenstraße 28 in 68159 Mannheim – und der Kunde, der nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.

1.1 Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung sowie für alle zukünftigen Geschäfte zwischen der PLSTR DIGITAL GmbH in der Schanzenstraße 28, 68159 Mannheim, und den Bestellern gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung oder zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt plstr. nur an, wenn dies ausdrücklich und in Schriftform vereinbart wurde. Im Einzelfall mit dem Bestellern getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen.


2. Vertragsschluss und Vertragsgegenstand

2.1 Mit Unterzeichnung und damit Annahme des Angebots der plstr. durch den Kunden kommt zwischen den Vertragspartnern ein Vertrag zustande. Etwas anderes gilt nur dann, sofern ein Angebot von plstr. ausdrücklich als unverbindlich gekennzeichnet wurde; in diesem Fall kommt der Vertrag zwischen den Vertragspartner erst dann zustande, wenn und sobald dem Kunden nach Unterzeichnung ergänzend eine schriftliche Auftragsbestätigung von plstr. zugegangen ist.

2.2 Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus dem vom Kunden angenommenen Angebot von plstr. sowie diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das Angebot von plstr. definiert den jeweils beauftragten Umfang der Leistung sowie die Art der Leistung.

2.3 Bei Widersprüchen zwischen den Vertragsdokumenten gelangt das jeweils angenommene Angebot gegenüber diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorrangig zur Anwendung.

2.4 Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.

2.5 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, auch wenn diese Angebotsaufforderungen, Bestellungen, Annahmeerklärungen usw. beigefügt sind und diesen nicht widersprochen wird, nicht Vertragsinhalt.

2.6 plstr. wird mit der Leistungserbringung zeitnah nach erhaltener Zahlung beginnen. Der Kunde wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Leistungserbringung von Faktoren abhängt, auf die plstr. keinen Einfluss hat; beispielsweise kann es im Rahmen der Erstellung neuer Werbekonten durch die Suchmaschinenbetreiber oder deren Prüfungsverfahren zu Verzögerungen kommen. Angegebene Leistungsfristen und/oder Termine gelten als ungefähre Terminangaben und sind nicht verbindlich. Ausgenommen hiervon sind schriftlich bestätigte Fixtermine. Verzögert sich die Leistung der Agentur aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen, beispielsweise aufgrund von nicht rechtzeitig vom Kunden beizustellen der Unterlagen, so sind Schadensersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen. In jedem Fall der Nichteinhaltung eines Termins ist der Kunde verpflichtet, der Agentur eine angemessene Nachfrist zur Erbringung der jeweiligen Leistung zu setzen. Bei Eintritt höherer Gewalt verlängern sich vereinbarte Liefer-/Leistungsfristen entsprechend um die Dauer des Bestehens der höheren Gewalt.

2.7 plstr. ist berechtigt, die Leistungen durch Unterbeauftragung an Dritte zu erbringen (Subunternehmer). plstr. haftet für die Leistungserbringung von Subunternehmern wie für eigenes Handeln.

2.8 Sofern der Kunde während einer laufenden Digital Marketing Maßnahmen das vertragsgegenständliche Produkt derart ändert, dass dies eine entsprechende Anpassung der Kampagnen durch plstr. erforderlich macht, so ist diese Änderung grundsätzlich nicht Gegenstand der vertraglich geschuldeten Leistung und separat bei plstr. zu beauftragen. Auf Wunsch des Kunden erstellt plstr. hierfür ein neues Angebot.


3. Leistungen von plstr.

plstr. erbringt in der Regel Dienstleistungen im Bereich des Online-Marketings.
– Performance-Marketing-Maßnahmen
– CRM-Implementierungen
– Aufsetzen einer Marketing-Automation
– Beratung und Workshops zu diversen Digital-Marketing-Themen
– Webshop Erstellung und Konzeption
– Webdesign und Programmierung
– SEO und Social Media Marketing
– Content-Marketing Strategie und Umsetzung


4. Pflichten und Obliegenheiten von Kunden

4.1 Der Kunde verpflichtet sich, plstr. alle zur Vertragsdurchführung notwendigen Informationen und Daten zur Verfügung zu stellen.

4.2 Bevor plstr. nicht die notwendigen Informationen vom Kunden erhalten hat, kann plstr. mit der Vertragsdurchführung nicht beginnen und ist von der Leistungserbringung befreit. Leistet plstr. dennoch, stellt sie den Aufwand entsprechend der nach der jeweils gültigen Preisliste vereinbarten Vergütung in Rechnung.

4.3 Erbringt der Kunde eine erforderliche Mitwirkungsleistung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so sind eventuell hieraus entstehenden Folgen (z. B. Verzögerungen, Mehraufwand) vom Kunden zu tragen.

4.4 Solange und soweit ein konkreter Erfolg durch Zurverfügungstellung eines bestimmten Werkes geschuldet ist, so ist der Kunde verpflichtet, das Werk nach Fertigstellung abzunehmen. Die Abnahme darf nur verweigert werden, wenn wesentliche Mängel an dem Werk vorliegen, anderenfalls gilt die Abnahme als erteilt. Kommt der Kunde seiner Verpflichtung zur Abnahme nach Aufforderung durch die Agentur binnen 10 Werktagen nicht nach, so gilt die Abnahme ebenfalls als erfolgt.


5. Nutzungsrecht und Freistellung von Schutzrechten Dritter

5.1 Der Kunde räumt plstr. die für die Durchführung des Vertrages notwendigen Nutzungsrechte sowie Markenlizenzrechte in Bezug auf die zu bewerbenden Produkte unentgeltlich ein. Des Weiteren räumt der Kunde plstr. das Nutzungsrecht der erbrachten Leistung sowie des Markenzeichens des Kunden als Referenz für eigene Werbezwecke ein.

5.2 Der Kunde versichert, dass er Rechtsinhaber sämtlicher Schutzrechte ist oder ihm die entsprechenden Rechte vom Rechtsinhaber eingeräumt wurden. plstr. ist nicht dazu verpflichtet, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte auf mögliche Schutzrechtsverletzungen und Wettbewerbsverstöße zu untersuchen. Der Kunde stellt plstr. von jeglicher Haftung frei, die auf der Verletzung von Schutzrechten Dritter beruht und verpflichtet sich, plstr. diejenigen Schäden zu ersetzen, die ihr durch die Inanspruchnahme durch einen Dritten wegen einer möglichen Rechtsverletzung entstehen.


6. Haftung und Gewährleistung

6.1 Vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen haftet plstr. wie folgt:

6.1.1 plstr. haftet für Schäden, die durch Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden, die plstr. vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat, unbeschränkt.

6.1.2 Gewährleistungsansprüche des Kunden wegen eines Mangels an der erbrachten Leistung besteht nur, wenn der Kunde gegenüber der Agentur diese Mängel unverzüglich (binnen 10 Werktagen nach Ablieferung der Leistungen) rügt. Andernfalls gelten die Leistungen der Agentur als abgenommen. Die Untersuchungs­pflicht des Kunden erstreckt sich auf die gesamte erhaltene Leistung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rüge ist der Zugang der Mängelrüge in schriftlicher Form bei plstr. Solange und soweit berechtigte Mängel angezeigt werden, ist die Agentur verpflichtet, die Leistungen zu überarbeiten. Die hiermit verbundenen, nachvoll­ziehbaren, angemessenen und nachgewiesenen Aufwendungen trägt im Fall der berechtigten Mangelrüge die Agentur. Bei geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Abnahme der Leistung. Die Verkürzung der Gewährleistungspflicht auf ein Jahr gilt nicht für Ansprüche des Kunden, für welche die Haftung nicht eingeschränkt wird. Die Gewährleistungs­verpflichtung der Agentur besteht nicht, wenn der Kunde ohne Zustimmung der Agentur selbst eine Nachbesserung vornimmt oder durch Dritte nachbessern lässt. Die Haftung der Agentur im Rahmen der Gewährleistung besteht nur für unmittelbare Schäden, nicht jedoch für mittelbare Schäden und/oder Folgeschäden. Eine Gewährleistung wird von der Agentur nur im Hinblick auf die Mängelfreiheit zum Zeitpunkt der Abnahme gewährleistet. Finden hiernach beispielsweise Änderungen an einer Website durch den Kunden statt und ist hierdurch das nicht mehr ordnungsgemäße Funktionieren der Website bedingt, dann bestehen Gewährleistungs­ansprüche des Kunden nicht.

6.2 plstr. übernimmt keine Haftung für nicht gesuchte oder nicht nachgefragte Angebote und Produkte des Kunden.

6.3 plstr. garantiert keine Abverkäufe oder Umsätze und steht nicht in der Verantwortung bezüglich Besucherzahlen und daraus resultierenden Gewinnerwartungen.

6.4 plstr. übernimmt keine Platzierungs- oder Rankingzusagen und gewährleistet nicht, dass Suchmaschinen-Dienste ununterbrochen und fehlerfrei zur Verfügung stehen. Insbesondere haftet plstr. nicht für technische Störungen im Internet oder fehlerhafte Nutzereinstellungen von Internetbrowsern.

6.5 plstr. übernimmt keine Haftung für Fehler, die durch telefonische oder unvollständige Übermittlung von Daten durch den Kunden erfolgen.

6.6 Im Übrigen ist die Haftung von plstr. ausgeschlossen.


7. Vertragslaufzeit und Kündigung

7.1 Die Vertragslaufzeit beträgt 2 (zwei) Monate soweit nicht einzelvertraglich eine abweichende Vertragslaufzeit vereinbart wurde. Fortlaufende Verträge sind somit zum Ende des nächsten Kalendermonats kündbar. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Unterzeichnung und damit Annahme des Angebots durch den Kunden bzw. bei ausdrücklich als unverbindlich gekennzeichneten Angeboten von plstr. mit dem Datum der unterzeichneten Auftragsbestätigung.

7.2 Sofern eine der Parteien nicht zum Ende der Vertragslaufzeit schriftlich mit einer Frist von 4 (vier) Wochen kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um einen weiteren Monat und ist dann jeweils wieder zum Ende des nächsten Kalendermonats kündbar.

7.3 Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes hat plstr. das Recht zur fristlosen Kündigung und zur sofortigen Einstellung der Kampagnen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a) der Verdacht strafrelevanten Verhaltens des Kunden,
b) eine Verletzung der Rechte Dritter durch den Kunden,
c) der Kunde mit einer fälligen Zahlung über einen Zeitraum von mindestens 4 Wochen in Verzug ist.


8. Vergütung und Fälligkeit

8.1 Die Vergütung für die vom Kunden in Anspruch genommenen Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Vergütung und Nebenkosten sind grundsätzlich Nettopreise zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. Die von plstr. erbrachten Leistungen sind mit Rechnungsstellung fällig. Der Rechnungsbetrag ist auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen.

8.2 Der im Angebot jeweils kalkulierte Preis basiert auf den zum Zeitpunkt des Angebotes bekannten Anforderungen und Gegebenheiten. Sofern es im Rahmen der Umsetzung des Projekts zu neuen Anforderungen oder geänderten Gegebenheiten kommt, steht plstr. das Recht zu, dem Kunden den hierdurch entstandenen Mehraufwand mit 125,- Euro pro Stunde (exklusive MwSt.) zu berechnen.

8.3 Sofern der Kunde Dienstleistungen beauftragt hat, die sog. Mediakosten von Drittanbietern (z. B. Google Ads, Facebook-Anzeigen, Remarketing, Google-Shopping) erfordern, stellt plstr. dem Kunden zusätzlich zur Vergütung das hierfür gemäß Angebot vereinbarte Mediabudget in Rechnung. Dieses ist jeweils monatlich im Voraus zu zahlen und ebenso mit Rechnungsstellung fällig. plstr. ist erst nach Zahlungseingang zur Erbringung der vereinbarten Leistungen verpflichtet. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass plstr. – sofern das Mediabudget im vergangenen Monat nicht vollständig abgerufen wurde – dieses verbleibende Mediabudget des Kunden auf den Folgemonat überträgt. Sollte aus bisher nicht bekannten Gründen eine Schaltung bei Google oder in anderen Suchnetzwerken durch die Betreiber abgelehnt werden, so erstattet plstr. die vorbezahlten und nicht erbrachten Leistungen an den Kunden anteilig bzw. zu 100 % soweit noch keine Werbeschaltung erfolgt ist.

8.4 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist plstr. berechtigt, Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweils in § 247 BGB festgesetzten Basiszinssatz p.a. als Verzugsschaden geltend zu machen. Der Schaden ist höher anzusetzen, sofern plstr. einen höheren Verzugsschaden nachweist. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzug bleibt plstr. vorbehalten.

8.5 Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde plstr. die ihr entstandenen Kosten zu erstatten.

8.6 Der Kunde kann nur aufrechnen oder Zahlungen zurückbehalten, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt wurde.


9. Geheimhaltung, Datenschutz

9.1 Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden oder bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse bzw. vertraulichen Informationen geheim zu halten. Geheimhaltungsbedürftig in diesem Sinne sind alle nicht-öffentlichen Daten, Informationen und Unterlagen, die von einem der Vertragspartner ausdrücklich als vertraulich bezeichnet werden oder deren Vertraulichkeitsbedürftigkeit sich erkennbar aus ihrem Gegenstand ergibt (insbesondere geschäftliche, finanzielle, technische oder sonstige Informationen, ganz gleich, ob diese mündlich, schriftlich oder auf sonstige Art und Weise im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis bekannt werden).

9.2 Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, welche zum Zeitpunkt der Informationsübertragung bereits veröffentlicht sind oder später ohne Verschulden der anderen Partei veröffentlicht werden, die dem jeweils geheimhaltungspflichtigen Vertragspartner von dritter Seite bekannt werden, die eine der Parteien aufgrund einer gerichtlichen oder behördlichen Anordnung veröffentlichen oder weiterleiten muss oder die ausdrücklich schriftlich aus der Geheimhaltungspflicht herausgenommen wurde.

9.3 Der Kunde ist damit einverstanden, dass plstr. die Leistungsbeziehung mit dem Kunden als Referenz benennt und insbesondere auf seinen Webseiten, in Printmedien oder sonstigen Werbematerialien hierauf hinweist. Der Kunde räumt plstr. dieses Recht über die Dauer des zwischen den Vertragspartnern bestehenden Vertragsverhältnisses hinaus ein.

9.4 Datenverarbeitung für eigene Zwecke
Der Kunde willigt ein, dass plstr. seine Kontaktdaten zum Zwecke der Abwicklung des Vertragsverhältnisses sowie zur Pflege der Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden erhebt, verarbeitet und nutzt. Kontaktdaten sind die geschäftsbezogenen Kontaktinformationen, die plstr. durch den Kunden zugänglich gemacht werden; insbesondere Namen, Berufsbezeichnung, Geschäftsadressen, geschäftliche Telefon- und Fax-Nummern sowie E-Mail-Adressen von Mitarbeitern des Kunden oder Dritten. Der Kunde willigt ferner ein, dass die Kontaktdaten den jeweiligen Subunternehmern von plstr. zugänglich gemacht und im Rahmen der in diesem Absatz genannten Verwendungszwecke verarbeitet und genutzt werden dürfen.

9.5 Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten und der von ihm auf seinen Webservern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge.


10. Höhere Gewalt

10.1 Für Ereignisse höherer Gewalt, die plstr. die vertragliche Leistung wesentlich erschweren, die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages zeitweilig behindern oder unmöglich machen, haftet plstr. nicht. Als höhere Gewalt gelten alle vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängigen Umstände wie Naturkatastrophen, Regierungsmaßnahmen, Behördenentscheidungen, Blockaden, Krieg und andere militärische Konflikte, Mobilmachung, innere Unruhen, Terroranschläge, Streik, Aussperrung und andere Arbeitsunruhen oder sonstige Umstände, die unvorhersehbar, schwerwiegend und durch die Vertragsparteien unverschuldet sind und nach Abschluss dieses Vertrages eintreten; hierunter fallen auch Umstände, die von den von plstr. für die Onlinemarketingmaßnahme des Kunden beauftragten Suchmaschinen- oder Displaynetzwerkbetreiber gesetzt wurden.

10.2 Soweit eine der Vertragsparteien durch höhere Gewalt an der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gehindert wird, gilt dies nicht als Vertragsverstoß, und die im Vertrag oder aufgrund des Vertrages festgelegten Fristen werden entsprechend der Dauer des Hindernisses angemessen verlängert. Gleiches gilt, soweit plstr. auf die Vorleistung Dritter angewiesen ist, und sich aufgrund höherer Gewalt verzögert.

10.3 Jede Partei wird alles in ihren Kräften stehende unternehmen, was erforderlich und zumutbar ist, um das Ausmaß der Folgen, die durch die höhere Gewalt hervorgerufen worden sind, zu mindern. Die von der höheren Gewalt betroffene Vertragspartei wird der anderen Vertragspartei den Beginn und das Ende des Hindernisses jeweils unverzüglich schriftlich mitteilen.


11. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
plstr. ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die jeweiligen Leistungsbeschreibungen oder die Preise mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von plstr. für den Kunden zumutbar ist. Die Änderungen werden dem Kunden vorher schriftlich mitgeteilt. Erfolgen Änderungen zu Ungunsten des Kunden, so steht dem Kunden zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung für die Dauer von 6 (sechs) Wochen ein Sonderkündigungsrecht zu. plstr. weist den Kunden in der Änderungsmitteilung sowohl auf dieses Sonderkündigungsrecht hin, als auch darauf, dass die Änderung wirksam wird, wenn der Kunde nicht binnen der gesetzten Frist von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht.


12. Schlussbestimmungen

12.1 Sollten Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke tritt eine angemessene Regelung, die soweit möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien nach dem Sinn und Zweck des Vertrages vermutlich gewollt hätten.

12.2 Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der plstr. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand ist vorrangig.

12.3 Anwendbares Recht
Für alle Rechtsbeziehungen, die sich aus Nutzung der Angebote von plstr. ergeben, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regelungen zum internationalen Privatrecht sowie des UN-Kaufrechts.